Die beiden wunderschönen Bäume dürfen nicht fallen und werden jetzt von der Stadt Hamburg geschützt!
Das Fachamt für Baumschutz hat festgestellt und beschieden, dass diese beiden alten Bäume, die direkt auf der Grundstücksgrenze Bondenwald 1 und 3 stehen nicht angerührt werden dürfen - das heißt konkret, dass "Überwuchs und Überhang (alle über die Grenze ragenden Zweige, Äste und Wurzeln) nur mit Genehmigung des Naturschutzreferates entfernt werden dürfen" (BGB, $ 910).
Das heißt, dass bei den Ausschachtarbeiten für die geplante Tiefgarage besondere Maßnahmen zum Schutz der Wurzeln dieser beiden Bäume getroffen werden müssen. Anbei eine genaue Anleitung zum Baumschutz auf Baustellen - spannend bleibt, ob sich der Bauträger sich an diese Vorschrift hält.